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Schwerbehindertenabgabe
Sofern Sie Arbeitgeber mit mehr als 20 Angestellten sind, müssen bis 31.3. eine Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Innerhalb dieser Anzeige muss angegeben werden, wie viele schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. Arbeitgeber, die über jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf wenigstens 5 Prozent (Pflichtquote) der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen, vgl. §154 SGB IX ff. Wird dieser Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen, muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Es bestehen diverse Anrechnungsmöglichkeiten, etwa Anrechnung von Werkstätten für behinderte Menschen/Blindenwerkstätten.
Nähere Informationen: ZBFS – Ausgleichsabgabe (bayern.de)
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Zeiterfassungssystem, EuGH und BAG Urteil zur Nachweispflicht
Spätestens seit dem Beschluss des BAG vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 müssen Arbeitgeber ein System führen, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit erfasst wird. Es gibt intelligente digitale Zeiterfassungssysteme, die Ihnen die Arbeit abnehmen, indem die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten direkt erfassen. Durch Exportdateien können die Zeiten direkt dem Lohnabrechner/Steuerberater übermittelt werden. Mit einem Zeiterfassungsprogramm haben Sie die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten stets im Blick. Gleichzeitig können Ihre Beschäftigten selbst überprüfen, ob deren Arbeits- und Pausenzeiten korrekt eingetragen sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht einiger Dienstanbieter mit Schnittstellen zu DATEV: DATEV-Marktplatz
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Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler
Die Energiepreispauschale in Höhe von 200 EUR kann seit dieser Woche beantragt werden. Studierende und Fachschüler einer berufsqualifizierenden Ausbildung (mindestens 2-jähriger Ausbildungsgang) mit Wohnsitz in Deutschland haben Anspruch auf Auszahlung auf Grund der gestiegenen Energiekosten. Sie erhalten einen Zugangscode von ihrer Ausbildungsstelle. Der Antrag wird auf antrag.einmalzahlung200.de gestellt. Für die Antragstellung wird neben dem Zugangscode auch ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion oder ein Elster-Zertifikat benötigt.
Nähere Informationen: www.einmalzahlung200.de