CORONA – Staatshilfen für Freiberufler

27.03.2020

CORONA – Staatshilfen für Freiberufler

 

Wie Sie als Freiberufler – jetzt – an Staatshilfen gelangen.

Alle reden vom Coronavirus, hier einige Informationen, wie Sie als Freiberufler an Staatshilfen gelangen.

Vor allem Klein- und Kleinstunternehmer, Selbständige, Freelancer, Freiberufler und Künstler leiden unter dem Shutdown der Wirtschaft. In kürzester Zeit ist hier die Existenzgrundlage geraderecht zusammengebrochen und eine Insolvenzwelle sondergleichen droht sich anzubahnen.
Um das abzuwenden hat die Bundesregierung einen „Rettungsschirm für den Kulturbereich“ errichtet.

Für Soloselbständige und Kleinunterhemen soll es bis zu 15.000 EUR Soforthilfe für drei Monate geben, die NICHT zurückbezahlt werden müssen. Für diesen Rettungsschirm stehen 50 Mrd. Euro bereit, um die laufenden Betriebskosten wie Miete, Leasing Kredite und Löhne zu bezahlen.
Ein weiteres Instrument hat die Bundesregierung installiert: Wer die Miete nicht zahlen kann, dem darf bis vorerst September 2020 nicht gekündigt werden. Zudem wird auch bis zum September das Insolvenzrecht ausgesetzt.


  • Höhe des Bundeszuschusses:
    • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
    • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
  • Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Noch nicht möglich! Details folgen an dieser Stelle.

 

Hilfen für die einzelnen Bundesländer finden Sie hier:

Baden-Württemberg Finanzämter Baden-Württemberg / L-Bank / Bürgschaftsbank
Bayern Wirtschaftsministerium 
Berlin Investitionsbank Berlin
Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg
Bremen Task Force der BAB-Förderbank / Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Hamburg Firmenhilfe / Stadt Hamburg
Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Mecklenburg Vorpommern Wirtschaftsministerium / Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin 
Niedersachsen Wirtschaftsministerium / NBank 
NRW Wirtschaftsministerium
Rheinlandpfalz Wirtschaftsministerium
Saarland: Staatskanzlei
Sachsen Sächsische Aufbaubank
Sachsen-Anhalt Wirtschaftsministerium
Schleswig-Holstein Bürgschaftsbank / Förderbank IB.SH
Thüringen Aufbaubank