Corona Teilöffnung und Hilfen

08.06.2021
 
  1. Öffnung der Gastronomie und Kultur sowie Ferienunterkünfte/Hotels/Camping

Das Kabinett hat heute Öffnungsmöglichkeiten für Außengastronomie, Biergärten, Theater und Kinos beschlossen. In Bayern soll die Außengastronomie ab kommenden Montag, 10.Mai,  bei einer stabilen Inzidenz unter 100 mit Test und Termin bis 22h öffnen dürfen. Kunst und Kultur sollen mit Abstand und Hygienekonzepten ermöglicht werden.

Die Öffnungsmöglichkeiten etwa für die Außengastronomie, für Theater und Kinos waren bereits im März beschlossen worden, mangels stabiler Inzidenzwerte aber vom Kabinett „auf Eis gelegt“ worden.

 

In den Pfingstferien (21.05.– 06.06.2021) können Ferienwohnungen, Camping und Hotels öffnen, mit Tests und Hygienekonzepten.

 

Auch Hobby- und Freizeitsport ist mit niedrigen Corona-Zahlen ab Montag möglich: kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel – verbunden mit einer Testpflicht.

Landtag billigt neue Corona-Regeln in Bayern | BR24 &  Gastro, Hotels, Schulen: Bayerns Fahrplan aus dem Lockdown | BR24

 

  1. Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird beinahe täglich angepasst. Für Sie wichtig ist insbesondere, dass sich der Förderbetrag erhöht hat. Es werden nunmehr bis zu 100% der Fixkosten erstattet (zuvor max. 90%), außerdem wird ein gestaffelter Eigenkapitalzuschuss gewährt, beginnend mit 25% der Fixkosten, ab dem dritten Monat mit Umsatzeinbrüchen >50%, ab dem fünften Monat bis zu 40% der Fixkosten. Bei bereits gestellten Anträgen werden diese Neuerungen im Rahmen der Schlussabrechnung berücksichtigt werden. Anbei eine Positivliste zur Info. Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Nachfolgende Ausgaben im Zeitraum bis Juni werden zusätzlich gefördert:

  • Maßnahmen zur (temporären) Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche. Beispielsweise Bestuhlung, Sonnenschirme, Wärmestrahler etc.
  • Umbaukosten für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat für Kosten, die im Zeitraum März 2020 (Beginn Corona) bis Juni 2021 anfallen
  • Digitalisierungsmaßnahmen mit max. 20k. Umfasst sind insbesondere Website-Ausbau, Umstellung auf To-GO, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/ Video-Shootings, aber auch Hardware!

 

  1. Härtefallantrag

Wer sich wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftlicher Existenzgefährdung befindet und von den bestehenden staatlichen Förderprogrammen bislang nicht erfasst wurde, kann ab -voraussichtlich – Mai Härtefallhilfe beantragen. Erstattet werden je nach Umsatzrückgang die betrieblichen Fixkosten.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20. April 2021 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)