Drittes Entlastungspaket – Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen

06.09.2022

Am Wochenende wurde das dritte Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Den Inhalt der Maßnahmen geben wir nachfolgend gerne wider. Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, dass die Frist für Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen bis 30.06.2023 verlängert wurden.

 

Nähere Infos:

Bundesfinanzministerium – Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe

ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf (bundesfinanzministerium.de)

 

  • Home-Office Pauschale, Pendlerpauschale & Arbeitnehmerpauschbetrag

Die Home-Office Pauschale von bis zu 600 EUR/Jahr wurde bis Ende 2022 verlängert.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde von 1.000 EUR auf 1.200 EUR angehoben, sodass die Steuerlast sinkt.

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden.

 

  • Kindergeld

Familien werden entlastet, indem das Kindergeld zum Jahresbeginn um 18 EUR monatlich für das erste und zweite Kind angehoben wird.

 

  • Bundesweites Nahverkehrsticket

Ebenfalls zum Jahresbeginn soll ähnlich dem 9-Euro Ticket, das im August ausgelaufen ist, ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat.

 

  • Inflationsprämie für Arbeitnehmer: 3.000 EUR

Zusatzzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten sollen ähnlich dem Corona-Bonus bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuer- und abgabefrei sein. Die Voraussetzungen dieser steuerfreien Einmalzahlung sind noch unbekannt. Wir gehen davon aus, dass wie bei anderen Prämien die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen muss.

Nähere Infos: Inflationsprämie: Wie bekommen Arbeitnehmer die 3000 Euro Einmalzahlung? | Südwest Presse Online (swp.de)

 

  • Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.

 

  • Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro
  • Zum Jahresbeginn soll die Verdienstgrenze erneut angehoben werden; Dadurch werden geringere monatliche Einkommen entlastet, da Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.

 

  • Anpassung der Tarifeckwerte „kalte Progression“
    Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte zum Neujahresbeginn im Einkommenssteuertarif angepasst.

 

  • Strompreisbremse

Um Haushalte bei den Strompreisen zu entlasten, soll eine Strompreisbremse eingeführt werden. Zur Finanzierung werden anstelle einer „Übergewinnsteuer“ die „Zufallsgewinne“ von Energiefirmen abgeschöpft.

 

  • RentnerInnen und Studierende

RentnerInnen erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, ähnlich dem Zuschuss den ArbeitnehmerInnen im September erhalten.

Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-EmpfängerInnen sollen nunmehr alle StudentInnen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

 

  • Wohngeld

Der Kreis der Berechtigten auf Wohngeld wird erweitert; Im Wohngeld soll eine dauerhafte Klima- und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten sein.

 

  • Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II (Harz IV) und Sozialgeld werden zum Jahresbeginn durch das Bürgergeld abgelöst und soll etwa 500 EUR betragen.

 

Maßnahmenpaket des Bundes: Entlastungen von 65 Milliarden Euro | tagesschau.de