Verlängerung der Überbrückungshilfe III

14.06.2021
  1. Verlängerung der Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe beschlossen
    Die Bundesregierung hat gestern die Verlängerung der Hilfsprogramme bis zum 30.09.2021 beschlossen, da Beschränkungen weiter gelten und noch kein normaler Geschäftsbetrieb möglich ist.

 

Die Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30.09.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird auf 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres erhöht (bislang 7.500 EUR).

 

Eine Antragstellung erfolgt durch den StB nach Veröffentlichung im Portal.

 


Nähere Infos:

 

Bundesfinanzministerium – Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

 

  1. Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit bis 30.09.2021 verlängert
    Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Auch Leiharbeiter profitieren. Betriebe, die bis 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. Aktuell gelten die Erleichterungen für Betriebe, die bis zum 31. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.

    Nähere Infos:

 

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert (bundesregierung.de)

 

  1. Abgabe Steuererklärung 2020: Fristverlängerung bis 31.Mai 2022

 

Auf Grund der Anhäufung  an zusätzlichen Arbeiten infolge Corona sowie zahlreicher Gesetzesanpassungen wurde den Steuerberatern eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärungen 2020 gewährt bis zum 31.Mai 2022. Damit Ihre Erklärungen fristgerecht bearbeitet werden können, bitten wir um frühzeitige Zusendung Ihrer Steuerunterlagen und bitten gleichzeitig um Verständnis für längere Bearbeitungszeiten. Unser Anspruch ist es selbstverständlich Ihre Erklärungen optimal zu bearbeiten. Folglich verkürzt sich nicht die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung, sondern wir koordinieren die zusätzlich anfallenden Arbeiten.

 

Nähere Infos:  1929848.pdf (bundestag.de)

 

 

  1. Fördermaßnahme „Ausbildungsplätze sichern“

 

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde verlängert und die Förderungen ausgeweitet. Wenn Sie Auszubildende einstellen, von anderen Unternehmen übernehmen oder bestehende Ausbildungsplätze von der Kurzarbeit ausnehmen, könnte die Förderung auf Sie zutreffen!  Auf Grund der Vielzahl von Maßnahmen verweisen wir auf nachfolgenden Link und bitten um Rücksprache, sofern einschlägig: Erste Förderrichtlinie des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern (vbw-bayern.de)