Zweite Auflage Überbrückungshilfe mit erleichterten Bedingungen

13.10.2020

wir hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind!! Für die betriebliche Gesundheit löst ab 12.10.2020 die 2. Auflage der Corona Überbrückungshilfe  das erste Programm ab, welches vergangenen Freitag ausgelaufen ist, nun mit erleichterten Förderbedingungen!

 

Anspruchsvoraussetzungen:

Konkret sind Unternehmen antragsberechtigt, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten 2019 erlitten haben, oder
  • die im selben Zeitraum (April – August) insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.

 

Anspruchsumfang:

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs.

 

Während bislang bis zu 80 % der Fixkosten erstattet wurden, sind nun bis zu 90 % möglich.Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt  50.000 Euro pro Monat.

 

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab „Mitte Oktober“ möglich, wir rechnen jedoch damit, dass das Programm erst Ende Oktober freigeschaltet wird.

 

Nähere Informationen hierzu: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html